Parkplatzunfall: Wer trägt die Kosten für Reparatur und Schadensersatz?

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berate ich regelmäßig Mandanten nach Parkplatzunfällen. Eine der häufigsten Fragen dabei: Wer hat eigentlich Vorfahrt? Viele Autofahrer gehen automatisch davon aus, dass die Regel „rechts vor links“ gilt. Doch ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.11.2022 (Az.: VI ZR 344/21) bringt hier wichtige Klarheit – und könnte erhebliche Auswirkungen auf die Regulierung von Unfallschäden haben.

Keine automatische "Rechts vor links"-Regelung auf Parkplätzen

Der BGH hat nun höchstrichterlich entschieden: Auf öffentlichen Parkplätzen – etwa vor Supermärkten oder Baumärkten – gilt grundsätzlich keine „rechts vor links“-Regelung. Dies hat direkte Folgen für die Frage des Schadensersatzes und der Verteilung der Reparaturkosten nach einem Unfall.

Warum denn das?

Die Besonderheit von Parkplätzen liegt in ihrer spezifischen Funktion: Sie dienen primär dem Rangieren sowie dem Be- und Entladen. Die Fahrgassen auf Parkplätzen haben keinen eindeutigen Straßencharakter, wie er für die Anwendung der „rechts vor links“-Regel erforderlich wäre. Nur in Ausnahmefällen, wenn Fahrspuren einen klaren Straßencharakter aufweisen, kann die klassische Vorfahrtsregelung greifen.

Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten nach Parkplatzunfällen

Die praktischen Konsequenzen dieser Rechtsprechung für die Unfallregulierung sind erheblich:

  1. Bei einem Zusammenstoß auf dem Parkplatz kann sich niemand automatisch auf ein Vorfahrtsrecht berufen.
  2. Die Haftungsverteilung und damit die Übernahme von Reparaturkosten richten sich nach dem konkreten Fahrverhalten der Beteiligten.
  3. Besondere Bedeutung kommt der gegenseitigen Rücksichtnahme zu.

Im vom BGH entschiedenen Fall mussten sich die Unfallbeteiligten den Schaden im Verhältnis 30 zu 70 teilen, wobei der schneller fahrende Unfallbeteiligte den größeren Anteil zu tragen hatte.

Praxistipp

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht rate ich zu besonderer Vorsicht auf Parkplätzen:

  • Fahren Sie stets mit angepasster Geschwindigkeit
  • Rechnen Sie damit, dass andere Verkehrsteilnehmer sich irrtümlich für vorfahrtsberechtigt halten
  • Suchen Sie in unklaren Situationen die Verständigung mit anderen Fahrern

Sollte es dennoch zum Unfall kommen, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll, um die Chancen auf Schadensersatz zu wahren.

 

Fazit

Das BGH-Urteil schafft wichtige Klarheit für die Regulierung von Parkplatzunfällen. Entscheidend ist nicht eine starre Vorfahrtsregel, sondern umsichtiges Fahrverhalten. Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Parkplatzunfall.

Haben Sie Fragen zu einem Parkplatzunfall? Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung Ihres Falls.

Das könnte Sie auch interessieren

BGH-Rechtsprechung stärkt Rechte von Unfallgeschädigten bei Anwaltskosten
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht begrüße ich die wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfällen (BGH, Urteil v. 29.10.2019, Az. VI ZR 45/19). Diese Entscheidung ist für Sie…
Kündigung erhalten? Erfahren Sie, wie Sie sich auch ohne eigene finanzielle Mittel rechtlich wehren können
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich regelmäßig Mandanten, die nach einer Kündigung vor der wichtigen Frage stehen: Kann ich mir eine Kündigungsschutzklage überhaupt leisten? Die gute Nachricht vorweg: Mit der…
Krankschreibung nach Kündigung: BAG verschärft Anforderungen an den Beweiswert der AU-Bescheinigung
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich regelmäßig Arbeitnehmer zur Kündigungsschutzklage und den damit verbundenen Aspekten wie Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18.09.2024 verdient dabei besondere…

Kontaktformular

Ihre Anfrage wurde erfolgreich versendet.