Kündigung erhalten? Erfahren Sie, wie Sie sich auch ohne eigene finanzielle Mittel rechtlich wehren können

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich regelmäßig Mandanten, die nach einer Kündigung vor der wichtigen Frage stehen: Kann ich mir eine Kündigungsschutzklage überhaupt leisten? Die gute Nachricht vorweg: Mit der Prozesskostenhilfe ermöglicht der Staat auch Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zum Recht.

Prozesskostenhilfe bei der Kündigungsschutzklage – Ihre Chancen auf staatliche Unterstützung

Die Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist oft der erste Schritt auf dem Weg zu einer fairen Abfindung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht weiß ich: Viele Arbeitnehmer scheuen diesen Schritt aus Kostengründen. Dabei übernimmt der Staat bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten – zunächst als eine Art Darlehen.

Ein besonderer Vorteil beim Arbeitsrecht: Selbst wenn Sie den Prozess verlieren sollten, müssen Sie in der ersten Instanz nicht die gegnerischen Anwaltskosten tragen. Dies ist in § 12a Arbeitsgerichtsgesetz ausdrücklich so geregelt.

Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe

Als Ihr Rechtsanwalt prüfe ich zunächst die grundlegenden Voraussetzungen:

  • Sie verfügen nur über geringes Einkommen und wenig Vermögen
  • Eine Rechtsschutzversicherung besteht nicht
  • Ihre Klage hat Aussicht auf Erfolg
  • Die Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig

Der Weg zur Prozesskostenhilfe bei der Kündigungsschutzklage

Als spezialisierter Fachanwalt unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und übernehme die rechtliche Argumentation gegenüber dem Gericht. Sie müssen lediglich einen standardisierten Antrag zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ausfüllen und mit entsprechenden Nachweisen einreichen.

Wichtig: PKH-Antrag frühzeitig stellen

Der vollständige PKH-Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden. Gerade wenn sich die Möglichkeit eines Vergleichs abzeichnet, muss die Prozesskostenhilfe vorher bewilligt sein. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

Fazit

Lassen Sie sich durch Kostenfragen nicht von der Durchsetzung Ihrer Rechte abhalten. Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten bei Kündigung, Kündigungsschutzklage und Abfindung – auch wenn Sie über begrenzte finanzielle Mittel verfügen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in meiner Kanzlei schmidhaeussler.legal. Als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um die Prozesskostenhilfe zur Seite.

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