Krankschreibung nach Kündigung: BAG verschärft Anforderungen an den Beweiswert der AU-Bescheinigung

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich regelmäßig Arbeitnehmer zur Kündigungsschutzklage und den damit verbundenen Aspekten wie Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18.09.2024 verdient dabei besondere Aufmerksamkeit, da es weitreichende Folgen für die Praxis hat.

Neue Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung bei Krankschreibung

Das BAG hat mit seiner Entscheidung (Az. 5 AZR 29/24) die Anforderungen an den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen deutlich verschärft. Besonders kritisch werden nun Krankschreibungen geprüft, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit einer Kündigung stehen. Als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht rate ich daher zu besonderer Vorsicht in solchen Situationen.

Wann ist der Beweiswert einer Krankschreibung gefährdet?

Der Beweiswert einer AU-Bescheinigung kann nach der neuen Rechtsprechung insbesondere dann erschüttert sein, wenn:

  • die Krankschreibung zeitnah nach Erhalt der Kündigung erfolgt
  • mehrfache Krankmeldungen während der Kündigungsfrist vorliegen
  • trotz Arbeitsunfähigkeit andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden

Konsequenzen für Ihre Abfindung und den Kündigungsschutz

Als erfahrener Fachanwalt empfehle ich Arbeitnehmern, die eine Kündigung erhalten haben, dringend eine frühzeitige rechtliche Beratung. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage muss gut vorbereitet sein, insbesondere wenn während der Kündigungsfrist eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die neue BAG-Rechtsprechung kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Ansprüche haben – von der Entgeltfortzahlung bis hin zu möglichen Abfindungszahlungen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Das neue BAG-Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer professionellen anwaltlichen Beratung im Kündigungsfall. Als Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und optimale Ergebnisse zu erzielen – sei es durch eine Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen über eine angemessene Abfindung.

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Als erfahrener Fachanwalt empfehle ich Arbeitnehmern, die eine Kündigung erhalten haben, dringend eine frühzeitige rechtliche Beratung. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage muss gut vorbereitet sein, insbesondere wenn während der Kündigungsfrist eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die neue BAG-Rechtsprechung kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Ansprüche haben – von der Entgeltfortzahlung bis hin zu möglichen Abfindungszahlungen.

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