BGH-Rechtsprechung stärkt Rechte von Unfallgeschädigten bei Anwaltskosten

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht begrüße ich die wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfällen (BGH, Urteil v. 29.10.2019, Az. VI ZR 45/19). Diese Entscheidung ist für Sie als Unfallgeschädigten von besonderer Bedeutung.

Anwaltliche Unterstützung auch bei klarer Haftung gerechtfertigt

Der BGH hat klargestellt: Sie dürfen auch dann einen Rechtsanwalt einschalten, wenn die Haftung des Unfallgegners eindeutig ist. Die Komplexität der Schadensberechnung – sei es bei Reparaturkosten, Totalschaden oder anderen Schadenspositionen – rechtfertigt die anwaltliche Beratung. Dies gilt selbst bei vermeintlich einfachen Schadensfällen.

Waffengleichheit mit Versicherungen herstellen

Versicherungen verfügen über hochspezialisierte Rechtsabteilungen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, auf Augenhöhe zu verhandeln. Die Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen entwickelt sich ständig weiter – ob es um die Berechnung von Reparaturkosten, die Bewertung eines Totalschadens oder die Erstattung von Mietwagenkosten geht.

Keine Verletzung der Schadensminderungspflicht

Besonders wichtig: Sie verstoßen nicht gegen Ihre Schadensminderungspflicht, wenn Sie einen Anwalt beauftragen. Die dadurch entstehenden Rechtsanwaltskosten sind Teil Ihres ersatzfähigen Schadens. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung eine 100-prozentige Regulierung zusagt.

Meine Empfehlung als Fachanwalt

Nach meiner langjährigen Erfahrung rate ich dringend zur anwaltlichen Vertretung nach einem Unfall. Die vielfältigen Schadenspositionen – von Nutzungsausfall über merkantilen Minderwert bis hin zu möglichen Personenschäden – erfordern fundierte rechtliche Kenntnisse. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche durchsetzen können.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Unfallschaden? Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Ersteinschätzung in einem 5-10 min. Gespräch ist kostenfrei.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

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