Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berate ich regelmäßig Mandanten zu Fragen der Unfallhaftung und Schadensersatzansprüchen. Ein aktuelles BGH-Urteil (Az. VI ZR 287/22) bringt wichtige Klarheit zur Haftung bei Unfällen in Einbahnstraßen – besonders relevant für alle, die in der Stadt nach Parkplätzen suchen.
Der Fall: Unfall beim Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße
Der Fall erscheint zunächst alltäglich: In einer Einbahnstraße wollte ein Fahrer einem anderen beim Ausparken Platz machen, um anschließend selbst in die freiwerdende Lücke einzuparken. Beim Zurücksetzen kollidierte er mit einem Fahrzeug, das gerade rückwärts aus einer Einfahrt auf die Straße fuhr. Es entstand ein Sachschaden, der Streit um die Schadensersatzansprüche landete vor Gericht.
Klare Entscheidung des BGH zu Schadensersatzansprüchen
Der BGH hat nun eindeutig entschieden: Das Rückwärtsfahren entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße ist grundsätzlich unzulässig – auch wenn man nur einem anderen Fahrer beim Ausparken helfen möchte. Ausnahmen gelten lediglich für das unmittelbare Ein- und Ausparken sowie das Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück.
Wichtig für die Praxis: Auswirkungen auf Schadensersatz und Reparaturkosten
Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Regulierung von Unfallschäden:
- Der rückwärtsfahrende Fahrer in der Einbahnstraße handelt ordnungswidrig und trägt in der Regel die Hauptschuld am Unfall.
- Die Versicherung muss entsprechend für Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden aufkommen.
- Die Rechtsanwaltskosten für die Durchsetzung der Ansprüche sind als unfallbedingte Kosten erstattungsfähig.
Praxistipp eines Fachanwalts für Verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht rate ich: Fahren Sie in einer Einbahnstraße lieber einmal um den Block, statt rückwärts zu fahren. Die gesparte Zeit steht in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen eines Unfalls – von Reparaturkosten über erhöhte Versicherungsbeiträge bis hin zu Rechtsanwaltskosten für die Schadensregulierung.
Professionelle Unterstützung bei Unfallschäden
Wenn Sie in einen ähnlichen Unfall verwickelt wurden, unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich die aktuelle Rechtsprechung und setze mich für eine faire Regulierung ein – von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in meiner Kanzlei. Die erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten ist für Sie kostenlos.