Ein Verkehrsunfall ist immer eine unangenehme Erfahrung, selbst bei kleinsten Schrammen. Doch der Ärger beginnt oft erst nach dem Unfall, wenn es um die Schadensregulierung geht. Hier ist der Gang zum Rechtsanwalt nicht nur ratsam, sondern laut Rechtsprechung sogar erforderlich. Die rechtliche Beurteilung nahezu jeder Schadensposition bei einem Fahrzeugschaden wird seit Jahren intensiv und kontrovers diskutiert. Die umfangreiche, vielschichtige und teilweise uneinheitliche Rechtsprechung wird nach wie vor fortentwickelt. Dies führt dazu, dass zwischen den Geschädigten und den hoch spezialisierten Rechtsabteilungen der Haftpflichtversicherer nicht selten bis in die letzte Gerichtsinstanz um einzelne Beträge gestritten wird.
Warum ein Anwalt bei Verkehrsunfällen notwendig ist
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat bereits 2014 klargestellt, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts auch bei einfachen Verkehrsunfällen von vornherein als erforderlich anzusehen ist. Die immer komplexer werdende Entwicklung der Schadenspositionen und die Rechtsprechung zu Mietwagenkosten und Stundenverrechnungssätzen machen es nahezu fahrlässig, einen Schaden ohne anwaltliche Hilfe abzuwickeln (Az.: 22 U 171/13).
Die Rolle des Anwalts bei der Schadensregulierung
Ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig gewahrt bleiben und der Schaden umfassend ersetzt wird. Dies umfasst nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und im schlimmsten Fall den Totalschaden. Die Rechtsprechung zeigt, dass die Verbraucher hier klar im Vorteil sind, wenn sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Bundesgerichtshof bestätigt die Notwendigkeit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 29. Oktober 2019 (Az. VI ZR 45/19) bestätigt, dass die Beauftragung eines qualifizierten Rechtsanwalts bei Verkehrsunfällen unumgänglich ist. Selbst bei vermeintlich einfachen Fällen sind die Folgediskussionen zur Schadenshöhe so komplex, dass nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht den Überblick behalten kann.
Typische Schadenspositionen nach einem Unfall
- Reparaturkosten: Die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs können erheblich sein. Ein Gutachten eines Sachverständigen ist oft notwendig, um die Höhe der Reparaturkosten zu bestimmen.
- Totalschaden: Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts erstattet.
- Schadensersatz: Neben den Reparaturkosten können auch weitere Schadensersatzansprüche bestehen, wie z.B. Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Wertminderung.
- Rechtsanwaltskosten: Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts sind in der Regel erstattungsfähig.
Fazit
Verlassen Sie sich nicht auf das Schadensmanagement des gegnerischen Versicherers. Beauftragen Sie einen Anwalt, um Ihre Interessen zu wahren und sicherzustellen, dass Sie den vollen Schadensersatz erhalten. Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung kann hierbei sehr hilfreich sein.
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