Gegen Abmahnung vorgehen

Eine Abmahnung zu erhalten, ist für viele Beschäftigte ein Schock. Sie bedeutet, dass der Arbeitgeber mit dem Verhalten unzufrieden ist – und im schlimmsten Fall eine Kündigung drohen kann. Doch nicht jede Abmahnung ist rechtens.

Gegen Abmahnung vorgehen – So schützen Sie Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis

Oft lohnt es sich, gegen die Abmahnung vorzugehen – mit juristischer Unterstützung.

Erfahren Sie hier, was eine Abmahnung rechtlich bedeutet, wie Sie richtig reagieren und wann Sie gegen eine Abmahnung vorgehen sollten.

Was ist eine Abmahnung – und was bedeutet sie?

Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers. Sie weist den Arbeitnehmer auf ein konkretes Fehlverhalten hin und macht gleichzeitig deutlich, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung drohen kann. Typische Gründe sind z. B. Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung oder Pflichtverletzungen im Arbeitsalltag.

Wichtig zu wissen: Eine Abmahnung ist keine Bagatelle. Sie kann rechtlich den Weg für eine verhaltensbedingte Kündigung ebnen. Daher sollte man sie keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen.

Ist jede Abmahnung rechtens?

Nein, viele Abmahnungen sind rechtlich angreifbar. Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie bestimmten Anforderungen genügen:

  • Konkret: Das Fehlverhalten muss genau beschrieben sein.
  • Zeitnah: Die Abmahnung sollte zeitnah zum Vorfall ausgesprochen werden.
  • Verhältnismäßig: Die Maßnahme darf nicht überzogen sein.

Fehlen diese Kriterien, können Sie gegen die Abmahnung vorgehen. Auch pauschale Vorwürfe oder eine fehlende Dokumentation sind häufige Fehlerquellen auf Arbeitgeberseite.

Wie kann man gegen eine Abmahnung vorgehen?

Wer gegen eine Abmahnung vorgehen möchte, hat mehrere Möglichkeiten:

  • Gegendarstellung verfassen: Diese wird zur Personalakte genommen und gibt Ihre Sichtweise wieder.
  • Entfernung verlangen: Wenn die Abmahnung unberechtigt oder fehlerhaft ist, kann eine Entfernung aus der Akte gefordert werden.
  • Klage einreichen: In schwerwiegenden Fällen kann auch vor dem Arbeitsgericht gegen die Abmahnung geklagt werden.

Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann beurteilen, ob es sinnvoll ist, die Abmahnung direkt rechtlich anzugreifen oder taktisch klüger ist, abzuwarten – etwa zur Vorbereitung auf eine Kündigungsschutzklage.

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Warum sollte ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

Wenn Sie eine Abmahnung einfach hinnehmen, akzeptieren Sie damit noch nicht den Vorwurf.  Abwarten kann Ihnen später sogar zum Vorteil gereichen – z. B. wenn es zu einer Kündigung kommt. Die Abmahnung dient in vielen Fällen als Vorbereitung auf eine spätere Trennung. Der Arbeitgeber muss aber nach einer Kündigung auch nachweisen, dass die Abmahnung zuvor berechtigt war.

Wer sofort gegen die Abmahnung vorgeht, riskiert möglicherweise seine Chancen, nach einer Kündigung eine höhere Abfindung auszuhandeln.   Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob es sinnvoll ist, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Wir entscheiden das gemeinsam mit Ihnen nach einer sorgfältigen Prüfung.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht – Wir helfen Ihnen weiter

Unsere Kanzlei ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und unterstützt Arbeitnehmer bundesweit dabei, sich gegen unberechtigte Maßnahmen zu wehren – diskret, lösungsorientiert und mit klarem Blick für Ihre berufliche Zukunft.

Wir bieten Ihnen:

  • Rechtliche Prüfung Ihrer Abmahnung
  • Beratung zur richtigen Strategie
  • Formulierung von Gegendarstellungen
  • Vertretung vor Gericht – auch bei Kündigungen

Jede Situation ist anders. Ob Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Kündigung – wir setzen uns für Ihre Interessen ein.

Tim Schmidhäussler ist auf Verkehrsrecht und Arbeitsrecht spezialisiert

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FAQ: Häufige Fragen zum Thema „Gegen Abmahnung vorgehen“

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Nein, Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, eine Abmahnung zu unterschreiben. Ihre Unterschrift bestätigt lediglich den Erhalt, nicht den Inhalt – achten Sie genau auf das, was Sie unterzeichnen sollen.

Ja, Sie haben das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen. Diese wird zur Personalakte genommen und stellt Ihre Sicht der Dinge dar – ein wichtiger Schutzmechanismus.

Grundsätzlich bleibt eine Abmahnung dauerhaft in der Akte, solange sie nicht verjährt oder entfernt wird. Nach etwa zwei Jahren ohne erneuten Vorfall kann in vielen Fällen eine Löschung verlangt werden.

Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Viele Abmahnungen scheitern an formalen Fehlern oder daran, dass sie unverhältnismäßig sind – also das gerügte Verhalten in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Maßnahme steht. Eine Abmahnung wegen eines einmaligen kleinen Versäumnisses (z. B. fünf Minuten Verspätung) kann unter Umständen als überzogen gelten, wenn keine vorherige Ermahnung erfolgt ist. Genau hier setzt die rechtliche Prüfung an: Ob das Verhalten tatsächlich abmahnwürdig war, muss juristisch nachvollziehbar begründet sein. Ein Fachanwalt kann Ihnen helfen, diese Chancen realistisch einzuschätzen. Und manchmal ist es taktisch sinnvoller, zunächst nichts gegen die Abmahnung zu unternehmen und sich erst bei einer nachfolgenden Kündigung gegen den Vorwurf aus der Abmahnung zu wehren. Auch bei dieser Entscheidung unterstützen wir Sie natürlich.

Das sagen meine Mandanten über mich

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