Kündigung: die große Unsicherheit
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Betroffene ein Schock. Ob unerwartet oder bereits angedeutet – die Unsicherheit ist groß: Was sind die nächsten Schritte? Kann man die Kündigung anfechten? Und wie funktioniert ein Widerspruch gegen die Kündigung?
Erfahren Sie hier, was rechtlich möglich ist, welche Fristen gelten und wann sich ein Widerspruch gegen die Kündigung oder eine Kündigungsschutzklage lohnen kann.
Was tun bei einer Kündigung?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, heißt es zunächst: Ruhe bewahren und Fristen im Blick behalten. Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Kann ich der Kündigung widersprechen?“ oder „Wie gehe ich am besten vor?“ Wichtig ist: Reagieren Sie schnell – denn im Arbeitsrecht sind die Zeiträume knapp bemessen.
Die gute Nachricht: Nicht jede Kündigung ist wirksam. Häufig bestehen rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren – etwa durch einen Widerspruch gegen die Kündigung oder eine Kündigungsschutzklage. Damit Sie Ihre Chancen wahren, sollten Sie Ihre Situation rechtzeitig prüfen lassen.
Kann man einer Kündigung überhaupt widersprechen?
Im deutschen Arbeitsrecht ist der Begriff „Widerspruch“ bei einer Kündigung etwas missverständlich. Ein Widerspruch gegen die Kündigung ist zwar möglich, hat aber keine rechtliche Wirkung. Das heißt: Die Kündigung bleibt wirksam, selbst wenn Sie ihr schriftlich widersprechen.
Wirksam gegen eine Kündigung vorzugehen, gelingt nur mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Wichtig ist daher, den sogenannten Widerspruch nicht mit einer rechtlichen Klage zu verwechseln. Dennoch kann es sinnvoll sein, dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, dass man die Kündigung nicht akzeptiert – vor allem um eine Verhandlung über eine Abfindung zu beginnen. Manchmal ist auch eine Zurückweisung der Kündigung aus formalen Gründen möglich. Das erhöht die Chancen in einem Kündigungsschutzprozess. Wir prüfen das natürlich für Sie.
Form und Fristen: Wie und wann muss der Widerspruch erfolgen?
Der häufigste Fehler: zu lange warten. Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung aktiv werden. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Ein rein schriftlicher Widerspruch gegen die Kündigung reicht nicht aus, um diese Frist zu wahren.
Unser Tipp: Wenden Sie sich direkt nach Erhalt der Kündigung an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. So können Ihre Erfolgsaussichten geprüft und die notwendigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden.
Angst vor hohen Anwaltskosten müssen Sie bei mir nicht haben. Kontaktieren Sie mich gerne.

Wann sich ein Widerspruch oder eine Klage lohnen kann
Ob ein Widerspruch gegen die Kündigung oder eine Klage sinnvoll wäre, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Häufig sind Kündigungen fehlerhaft – etwa wenn die Betriebsratsanhörung fehlt, die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde oder kein wirksamer Kündigungsgrund vorliegt.
Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung lohnt sich oft ein genauer Blick: Ist die Sozialauswahl korrekt? Wurde eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen geprüft? In vielen Fällen bestehen gute Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen oder eine Abfindung zu verhandeln.

Unsere Leistungen im Kündigungsschutz
Unsere Kanzlei ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Wir vertreten Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigungsschutzverfahren und prüfen für Sie:
- ob ein Widerspruch gegen die Kündigung sinnvoll ist,
- welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben,
- und ob sich eine Klage vor dem Arbeitsgericht lohnt.
Wir wissen: Jede Kündigung ist individuell. Mit unserer Erfahrung setzen wir uns für Ihre Interessen ein und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Von der Prüfung bis zur Verhandlung – kompetent, persönlich und auf Augenhöhe.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung. Gemeinsam finden wir heraus, ob sich ein Widerspruch gegen die Kündigung in Ihrem Fall lohnt – und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.

Rechtliche Unterstützung, die zu Ihnen passt
Ich bin Ihr persönlicher Anwalt – immer an Ihrer Seite! Bei mir sind Sie keine Nummer: Ich höre zu, nehme mir Zeit und verstehe Ihre individuellen Bedürfnisse. Ganz egal, ob es um arbeitsrechtliche Fragen oder Verkehrsrecht geht, ich setze mich mit vollem Einsatz für Ihre Rechte ein. Mit meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen als verlässlicher und kompetenter Partner zur Seite. Transparent, ohne Juristendeutsch und so unkompliziert wie möglich – für die beste Lösung Ihres konkreten Problems.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Kündigung & Widerspruch
Reicht ein schriftlicher Widerspruch, um eine Kündigung zu stoppen?
Nein, ein schriftlicher Widerspruch allein hat keine rechtliche Wirkung. Um die Kündigung tatsächlich anzufechten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Was passiert, wenn ich die Frist für den Widerspruch verpasse?
Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist gilt die Kündigung automatisch als wirksam – auch wenn sie eigentlich rechtswidrig wäre. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei einer nachweisbaren Erkrankung, kann eine sogenannte nachträgliche Klagezulassung beantragt werden.
Wann habe ich gute Chancen gegen eine Kündigung vorzugehen?
Wenn formale Fehler vorliegen oder Sie besonderen Kündigungsschutz genießen (z. B. während der Schwangerschaft oder als Schwerbehinderter), bestehen oft gute Erfolgsaussichten. Auch bei betriebsbedingten Kündigungen lohnt sich häufig eine genaue Prüfung der Sozialauswahl und interner Alternativen.
Welche besonderen Fälle gibt es beim Widerspruch gegen eine Kündigung?
Besonderer Kündigungsschutz besteht in bestimmten Lebenssituationen – etwa bei Schwangeren, schwerbehinderten Menschen, während der Elternzeit oder bei Mitgliedern des Betriebsrats. In solchen Fällen ist eine Kündigung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überhaupt zulässig.
Ein Widerspruch gegen die Kündigung kann hier besonders erfolgreich sein – vor allem dann, wenn der Arbeitgeber gegen gesetzliche Schutzvorschriften verstoßen hat. Auch hier gilt: Schnell handeln und rechtlichen Rat einholen.
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